Berlin – [–>Gutverdiener werden verstärkt zur Kasse gebeten: Ab 2027 werden die Sozialabgaben kräftig steigen. Bis zu 102 Euro mehr pro Monat! Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Montag vorlag. Die Beitragsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung klettert von 5812,50 auf 6375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie von 8450 auf 8850 Euro (bezogen aufs Monatsbrutto).
Nach geltender Rechtslage würde die Anhebung auch für die Pflegeversicherung gelten. Doch Achtung: Mögliche weitere Änderungen durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sind noch nicht berücksichtigt. Die Zusatzbelastung könnte 2027 also noch höher ausfallen.
Fast 102 Euro mehr im Monat
Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der auch 2027 über den neuen Grenzen verdient, bedeutet der Entwurf bei unveränderten Beitragssätzen fast 102 Euro mehr Sozialbeiträge im Monat. Aufs Jahr gerechnet: gut 1220 Euro zusätzlich.
Unterstellt ist dabei ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent. Die Arbeitgeber werden im Regelfall in gleicher Höhe zusätzlich belastet. Für Kinderlose fällt die Arbeitnehmerbelastung wegen eines Zuschlags zur Pflegeversicherung etwas höher aus.
Bundesrat muss noch zustimmen
Das Arbeitsministerium verschickte den Entwurf am Montag an die anderen Ministerien zur Abstimmung. Die Verordnung muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden und benötigt dann die Zustimmung des Bundesrats.
Die Beitragsgrenzen werden jedes Jahr nach festen gesetzlichen Regeln an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 ist dafür der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2025 von 4,38 Prozent maßgeblich. Das Arbeitsministerium hat dabei keinen Spielraum.
Sonderanhebung in der Krankenversicherung
In der Krankenversicherung kommt 2027 aber eine Sonderanhebung der Beitragsgrenzen um zusätzlich 300 Euro im Monat hinzu. Sie wurde im Juli beschlossen. Nach derzeit geltender Rechtslage würde sie auch für die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung gelten. Das Gesundheitsministerium plant allerdings mit dem Pflegeneuordnungsgesetz eine weitere Änderung. Demnach würde die Beitragsgrenze in der Pflege noch stärker steigen. Die zusätzliche Beitragsbelastung für Gutverdienende fiele dann noch höher aus. Das Pflegeneuordnungsgesetz liegt bislang aber nur als Entwurf vor.